Hersbrucker beim Arbeitsminister - Schaustellerbetriebe Wild

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Hersbrucker beim Arbeitsminister
Ministerialrat im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Ullrich Schönleiter, Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz, sowie BLV-Landesgeschäftsführer Jürgen Wild aus Hersbruck.
BERLIN — Sofortmeldungen, Feinstaubregelungen, Fahrpersonalverordnung und Sonntagsfahrverbot für Marktkaufleute waren nur einige Themen auf der Bundesverbandstagung der Schausteller und Marktkaufleute. Mit dabei: BLV-Landesgeschäftsführer Jürgen Wild aus Hersbruck.
In seinem Referat wies Bundesarbeitsminister Olaf Scholz darauf hin, dass Märkte und Volksfeste eine wichtige soziale Funktion hätten. Bürger wollen hier nicht nur konsumieren, sondern auch über die kleinen oder großen Dinge des Lebens reden. Märkte und Volksfeste „fördern die Lebensqualität und sichern ein großes Kulturgut der Städte und Gemeinden“, sagte Scholz. Volksfeste seien ein typisch deutsches Produkt – das Münchner Oktoberfest und die traditionellen Weihnachtsmärkte sind in ganz Europa und weit darüber hinaus bekannt. Sie seien als Touristenmagnet zudem ein wichtiger Wirtschaftszweig.
Tourismusbeauftragter Ernst Hinsken bestätigte in seiner Rede, dass Schausteller und Marktkaufleute für ein Stück Lebensqualität stünden. 168 Millionen Menschen besuchen diese Veranstaltungen. Zum Vergleich: ins Kino gehen 150 Millionen, ins Theater 35 Millionen, zu den Spielen der Fußballbundesliga „nur“ 9 Millionen.
Im Anschluss wurde den Politikern das Petitum des BSM übergeben. Durch die geltende Fahrpersonalverordnung sind Marktkaufleute gegenüber Handwerkern diskriminiert. Im Zuge der Revision soll deshalb eine nationale Ausnahmemöglichkeit  für Marktfahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen und die Erweiterung des Nahbereichs über 50 Kilometer hinaus geschaffen werden.
Umweltfahrverbote führen bei vielen Schaustellern und Marktkaufleuten zu existentiellen Problemen. Aufgrund der geringen Laufleistungen der Fahrzeuge haben diese eine lange technische Nutzungsdauer.
Zudem finden viele Märkte an Sonn- und Feiertagen statt, daher sind Marktkaufleute gezwungen, oftmals an Sonntagen zu fahren. „Angesicht der wichtigen Versorgungsfunktion des Marktes ist deshalb eine generelle Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie der Ferienreiseverordnung unumgänglich“, heißt es beim BSM.
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